Hauptangebote

Abhängig von der Intensität und Dauer unterscheidet Bussola zwischen verschiedenen Massnahmen.

Krisenintervention / Notaufnahme

Kann als Sofortmassnahme innerhalb von 24 Stunden oder nach Absprache stattfinden, da eine akute Gefährdung des Kindswohls vorliegt. Dieses Angebot ist geeignet, wenn das angestammte Lebensumfeld kurz- oder mittelfristig aus vielfältigen Gründen nicht in der Lage ist, die notwendige Betreuungsverantwortung zu übernehmen. Diese Massnahme wird in der Regel von einer Kinderschutzbehörde angeordnet. Die Dauer der Unterbringung ist zu Beginn offen. Unter Berücksichtigung verschiedener rechtlicher Aspekte werden mit allen Beteiligten wesentliche Sachverhalte geklärt sowie Perspektiven und das weitere Vorgehen festgelegt.

Ziele

Durch die schnelle Aufnahme wird die akute Gefährdung des Kindswohls aufgehoben und abgewendet. Die Kinder und Jugendlichen können im geregelten Alltag der Pflegefamilie Schutz, Zuwendung und Normalität erleben. Das sind wesentliche Voraussetzungen, um sich vom Geschehenen zu distanzieren und vorerst zur Ruhe zu kommen. Hat sich die Situation beruhigt und stabilisiert, werden alle Beteiligten (Kinder / Jugendliche, die Auftraggebenden, Eltern und Bussola) aktiv in die Zukunftsplanung miteinbezogen. Die Zuständigkeit für die Begleitung und Unterstützung der Eltern wird zwischen den Fachpersonen (Auftraggebende und Bussola) geregelt.

Time-out

Beinhaltet eine zeitlich befristete Auszeit aus dem aktuellen Lebensumfeld. Diese Form der Fremdunterbringung kann innerhalb weniger Tage stattfinden. Ein Time-out dient der Unterbrechung einer eskalierenden Konfliktsituation im aktuellen Lebensumfeld von betroffenen Kindern und Jugendlichen. Diese Massnahme wird z.B. von einem Heim in Zusammenarbeit mit den zuständigen Auftraggebenden oder den Eltern selber  veranlasst.

Ziele

Die zeitlich begrenzte Trennung und die damit verbundene räumliche Distanz zum unmittelbaren Lebensmittelpunkt ermöglichen eine Entspannung der Situation und der betroffenen Personen.

Langzeitaufenthalt

Ein Langzeitaufenthalt in einer Pflegefamilie ist angezeigt, wenn im angestammten Umfeld von Kindern und Jugendlichen keine Partner zur Übernahme von elterlicher Verantwortung zur Verfügung stehen und wesentliche elterliche Kompetenzen aus unterschiedlichen Gründen langfristig nicht wahrgenommen werden können. In diversen Abklärungsgesprächen, einer aktiven Mitbeteiligung der betroffenen Kinder und Jugendlichen, Schnupperbesuchen in den Pflegefamilien von Bussola, dem Einbezug der Eltern und den zuständigen Auftraggebenden, können Chancen und Risiken abgewogen werden. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen Bereitschaft zeigen, sich auf diese Lösung einzulassen.

Ein Langzeitaufenthalt kann sich auch aus einer Anschlusslösung an eine Krisenintervention ergeben und gilt ab einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten in einer Pflegefamilie von Bussola.

Ziele

Kinder und Jugendliche erhalten einen neuen Lebensmittelpunkt in einer Pflegefamilie von Bussola. Dazu gehört der Besuch der öffentlichen Schule, die Phase der Berufswahl, einer entsprechenden Ausbildung oder Lehre. Diese Kinder und Jugendlichen werden auf ihrem Weg ins Erwachsenenalter von Bussola kontinuierlich begleitet. Gemeinsam werden mittel- und langfristige Ziele sowie Vorgehensweisen festgelegt und umgesetzt. Die Zuständigkeit für Begleitung und Unterstützung der Eltern wird zwischen den Fachpersonen geregelt.