Von der Anfrage bis zum Abschluss

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Situationserfassung

Auftrag gebende Behörden und Fachpersonen haben Kenntnisse von den Ressourcen, Problemen, Konflikten und Stressoren in der Lebenswelt/Lebenslage der betroffenen Kinder und Jugendlichen. Bussola AG nimmt über ein standardisiertes Aufnahmeverfahren (Anfrage) Eckdaten und weitere relevante Informationen auf. Zudem werden Ziele und gegenseitige Erwartungen geklärt.

Es folgen zusätzliche interne Abwägungen, bevor Pflegefamilien angefragt werden.

Die Ziele dieser Phase lauten:

  • Fachliche Einschätzungen zu Krisen und Notlagen überprüfen und erweitern
  • Grundlagen für eine fundierte Auftragsklärung erarbeiten
  • Prüfen, welche Gast- oder Pflegefamilie das gefragte Anforderungsprofil erfüllen kann und die erforderliche Kapazität hat
  • Sicherstellen der aktiven Teilnahme der Kinder und Jugendlichen

Lösungsorientierung

Fachliche Einschätzungen von Bussola werden mit den Einschätzungen der zuweisenden Behörden bzw. der Auftraggeber verglichen und abgewogen. Vor allem unter Zeit- und Handlungsdruck wird eine schnelle, zuverlässige interne und externe Kommunikation benötigt, damit Entscheidungsunsicherheit verringert und ein Entscheid trotzdem sorgfältig vorbereitet werden kann.

Als Beginn einer tragfähigen Arbeitsbeziehung betrachten wir die Beurteilung der Ausgangslage mittels eines gemeinsamen Nenners. Ausserdem müssen Vorgaben im Bereich des Pflegekinderwesens beachtet werden.

Das Ziel dieser Phase lautet:

Je nach gesuchtem Leistungsangebot stellt Bussola mindestens eine oder mehrere geeignete Pflegefamilien zur Auswahl.

Entscheidungsfindung

Die zuweisenden Mandatsträger sowie Bussola sind befähigt, unter Berücksichtigung der rechtlichen Ausgangslage und dem Einbezug von Betroffenen und Beteiligten einen Entscheid für eine entsprechende Pflegefamilie zu treffen.

Die Auftraggebenden (Beistandspersonen, Mandatsträger) sind in erster Linie Ansprechpersonen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie deren Eltern. Die Fachpersonen von Bussola sind Ansprechpartner für die Pflegefamilien sowie für die betroffenen Kinder und Jugendlichen während dem Pflegefamilienaufenthalt.

Die Ziele dieser Phase lauten:

  • Ein eindeutiger Auftrag mit entsprechenden Zielsetzungen liegt vor;
  • Kinder und Jugendliche sollen an dem Prozess so weit wie möglich aktiv beteiligt werden,
  • Kinder und Jugendliche sollen förderliche Rahmenbedingungen für eine positive Entwicklung und eine Erweiterung von Alltagskompetenzen in der Pflegefamilie antreffen können.

Bussola misst der professionellen Gestaltung des Übergangs von einer Phase in die nächste bzw. dem Eintritt eine hohe Bedeutung bei.

Eintritt und Gestaltung des Aufenthaltes

Ab dem ersten Kontakt mit Bussola steht Kindern und Jugendlichen ein Teammitglied als Bezugsperson zur Verfügung. Eine gegenseitige vertrauensvolle Beziehung und eine kompetente Fallführung sind zentral. Bereits zu Beginn ist die Perspektivenklärung – d.h. Rückkehr zu den Eltern oder Kontinuität in einer Pflegefamilie– wichtig. Bussola führt regelmässig, sowie bedarfs- und situationsbedingt, Besuche und Gespräche in den Familien und mit den anvertrauten Kindern und Jugendlichen durch. Die Fachperson von Bussola begleitet Kinder und Jugendliche bei Behördengängen und anderen Angelegenheiten. Gemäss der Form des Aufenthaltes werden entsprechende Zielsetzungen festgelegt, überprüft und angepasst. Regelmässige Standortbesprechungen mit den weiteren Beteiligten werden durchgeführt.

Neben den Kontakten zu den anvertrauten Kindern und Jugendlichen ist die Fachperson von Bussola gefordert, sich auf die spezifische Lebenswelt von Pflegefamilien einzulassen. Eine auf Vertrauen und gegenseitige Achtung basierende Beziehung sowie kontinuierliche Formen der Zusammenarbeit sind handlungsleitend. Die Fachpersonen von Bussola stehen den Pflegefamilien für Beratung und Unterstützung auch ausserhalb von Bürozeiten zur Verfügung. Bussola stellt eine prozessorientierte Beratung, Begleitung, Anleitung, Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen sowie den entsprechenden Pflegefamilien sicher, indem regelmässige telefonische und persönliche Kontakte sowie zielorientierte Gespräche stattfinden, Verläufe dokumentiert und evaluiert werden. Wir verbinden Alltagskompetenzen von Familien mit den Kompetenzen von ausgewiesenen Fachpersonen Sozialer Arbeit zum Wohl der anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Das bedeutet, erreichbar zu sein:

  • Pikettdienst ausserhalb von Bürozeiten auch an Wochenenden und Feiertagen;
  • vor Ort zu sein, wenn es notwendig ist.

Diese professionellen Handlungen sichern den Pflegefamilien in ihrer Alltagsorientierung eine Balance zwischen Belastungen und Ressourcen. Die Kinder und Jugendlichen haben Fachpersonen an ihrer Seite, die ihnen zu ihren Rechten verhelfen und sie unterstützen, wenn es um ihre Anliegen, ihre Partizipation und ihre Zukunft geht.

Bussola arbeitet während des Aufenthaltes von Kindern und Jugendlichen situationsgerecht mit einer Vielzahl von Betroffenen und Beteiligten zusammen. Verbindliche Vereinbarungen führen zu Verfahrenssicherheit und Perspektivenklärung, damit sichergestellt wird, dass den Kindern und Jugendlichen ein förderliches Umfeld geboten werden kann. Die Auftraggebenden werden periodisch regelmässig und über besondere Vorkommnisse rasch informiert. Auch werden zuständige Amts- und Fachstellen für die Bewilligung und Aufsicht von Pflegeverhältnissen einbezogen.

Informationen werden unter Berücksichtigung des Datenschutzes angemessen ausgetauscht und es wird sichergestellt, dass Kinder und Jugendliche alters- und situationsentsprechend mitwirken können.

Abschluss und Beendigung des Aufenthaltes in einer Gast- und Pflegefamilie

In der Abschlussphase werden Ziele wie Vorbereitung auf eine Anschlusslösung, Vorbereitung auf eine Rückführung oder für den Start in ein selbständiges Leben angestrebt. Der Übergangssituation wird eine besondere Bedeutung beigemessen. Ein regulärer Austritt erfolgt, wenn aus Sicht der Betroffenen und Beteiligten die Zielvereinbarungen erfüllt sind und der entsprechende Leistungsauftrag abgeschlossen werden kann.

Die Nachbetreuung der Kinder und Jugendlichen liegt in der Regel im Aufgaben- und Kompetenzbereich der platzierenden Behörden und Fachpersonen. Sie kann aber auch an Bussola delegiert werden.

Beim Austritt werden – unabhängig vom Leistungsangebot – von allen Betroffenen und Beteiligten Rückmeldungen zur Beurteilung des Aufenthalts eingeholt. Beschwerdewege für Betroffene und Beteiligte sind eindeutig geregelt.