Zuweisende Behörden und Fachstellen wenden sich an Bussola, wenn
- … Kinder und Jugendliche Schutz, zuverlässige Beziehungen zu Erwachsenen, einen geregelten Alltag und weitere Unterstützung im Rahmen einer Familienunterbringung benötigen,
- wenn Misshandlungen aller Art erkennbar sind;
- wenn sie vernachlässigt werden, d.h. die Erfüllung ihrer Bedürfnisse nach zuverlässigen Beziehungen, einem geregelten Alltag, regelmässigen Mahlzeiten, regelmässigem Schulbesuch, dem Recht auf ein angemessenes und sicheres Zuhause, eine Unterkunft u.a. nicht mehr sichergestellt werden können;
- wenn sie Unterstützung in ihrer alltäglichen Bewältigung von biographischen Übergängen wie Berufsfindung, Lehre oder Schulabschluss, u.a. benötigen, und diese nicht durch die Eltern und andere Hilfesysteme geleistet werden kann.
- … Eltern ihren Alltag mit ihren Kindern kurz- oder langfristig nicht mehr ohne öffentlich organisierte Hilfe bewältigen können.
- wenn sie in ihrem Zusammenleben mit ihren Kindern und Jugendlichen langanhaltend überlastet sind, ihr Einfluss auf die eigenen Kinder verloren gegangen ist, bisherige niederschwellige Hilfen zu wenig zielführend sind und Entlastung benötigt wird.
- wenn eine vorübergehende Trennung oder Auszeit benötigt wird, um eine Standortbestimmung vorzunehmen und neue Perspektiven entwickeln zu können, weil Kinder und Jugendliche nicht akzeptierbare Grenzüberschreitungen begehen oder begangen haben;
- aufgrund von körperlicher oder psychischer Erkrankung mit stationärer Behandlung, fortgeschrittener Suchtmittelabhängigkeiten, Unfall oder Tod von leiblichen Eltern, wenn keine Verwandten zur Verfügung stehen und somit andere Familien elterliche Aufgaben, wie die Betreuung und Erziehung der Kinder, übernehmen müssen.
- … Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe eine Auszeit oder Trennung benötigen, da Kinder und Jugendliche Grenzüberschreitungen begangen haben, die in diesem Kontext nicht mehr zu tolerieren sind, Berufsbeistände eine Anschlusslösung benötigen, die noch nicht realisiert werden kann, jedoch Grundrechte von betroffenen Kinder und Jugendlichen sichergestellt werden müssen.