Auftraggebende
Bussola wird nicht von selbst aus aktiv. Auftraggebende können Beistände, Fachpersonen aus Heimen oder auch betroffene Familien direkt sein.
Bussola wird nicht von sich selbst aus aktiv. Sie erhält einen Auftrag zur Fremdunterbringung in einer Gast- und Pflegefamilien in der Regel von einem Mandatsträger resp. einer Beiständin oder einem Beistand. Ebenso können Fachpersonen aus Heimen als Auftraggeber gegenüber Bussola auftreten. In seltenen Fällen wenden sich betroffenen Familien direkt an Bussola. Die Kooperation zwischen Bussola und den Auftraggebenden bildet den wesentlichen Rahmen für die Fremdunterbringung in der Gast- oder Pflegefamilie. Die Perspektivenklärung, resp. die Zielsetzungen für die Fremdunterbringung werden mit den Auftraggebenden, direkt Betroffenen, Bussola und der Pflegefamilie zyklisch überprüft. Somit wird der erteilte Auftrag einer wiederkehrenden Überprüfung und Anpassung (Recontracting) unterzogen und der sich verändernden Situation sowie der entsprechenden Entwicklungen der anvertrauten Kinder und deren Eltern angepasst.
(Best Practice Bussola)