Kindswohl

Das Kindswohl umfasst alle Aspekte der Persönlichkeit von Minderjährigen: die körperlichen, sozialen, emotionalen, kognitiven und rechtlichen. Dabei gilt der Grundsatz, dass das Kindswohl dann gewährleistet ist, wenn die Grundbedürfnisse von Kindern befriedigt und die Grundrechte gesichert sind.

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