Zur Bussola gehört ein Netz von rund 40 Gast- und Pflegefamilien, die in unterschiedlichen Regionen der deutschsprachigen Schweiz leben. Der grösste Teil lebt in ländlichen Gegenden. Die Familien sind sehr verschieden und bilden die aktuelle (gesellschaftliche) Vielfalt an Lebensgestaltung und Familienformen ab. Viele können auf eine jahrelange Erfahrung als Gast- und Pflegefamilie zurückblicken, andere wiederum stehen am Anfang dieser anspruchsvollen Aufgabe.
Diese Vielfalt ermöglicht Bussola eine Reihe an Auswahl- und Entscheidungsmöglichkeiten, um den unterschiedlichen Bedürfnissen von Kindern oder Jugendlichen gerecht zu werden.
Die Gast- und Pflegefamilien werden sorgfältig über ein standardisiertes Verfahren abgeklärt und ausgesucht. Kantonale Unterschiede bezüglich Bewilligung und Aufsicht von Pflegeverhältnissen werden bereits beim Abklärungsverfahren mitberücksichtigt.
Die Pflegefamilien werden in ihren Aufgaben von Bussola beraten, angeleitet und unterstützt. Sie befinden sich in einem vertraglichen Anstellungsverhältnis.
Wir erwarten von unseren Gast- und Pflegefamilie:
- einen konstruktiven, angemessenen und respektvollen Umgang mit Kindern und Jugendlichen aus mehrfach belasteten Lebenssituationen und deren Problematiken;
- dass verlässliche Beziehungen zu den anvertrauten Kindern und Jugendlichen eingegangen werden – auch wenn diese zeitlich begrenzt sind;
- eine geregelte Alltagsbewältigung, d.h. familiäre Unterstützung in der Erledigung von Aufgaben im Zusammenleben. Verschiedene Möglichkeiten und Angebote für Kinder und Jugendliche, sich in den familiären Alltag aktiv einzubringen und das Zusammenleben mitgestalten zu können;
- einen konstruktiven Umgang mit Konflikten und deren Bewältigung;
- Achtung und Offenheit gegenüber den Eltern der anvertrauten Kinder und Jugendlichen;
- ein Interesse an Lern- und Entwicklungsprozessen sowie die Bereitschaft, sich selber zu hinterfragen und hinterfragen zu lassen;
- eine zuverlässige Zusammenarbeit innerhalb sowie ausserhalb von Bussola, z.B. mit anderen Fachpersonen, den Eltern und anderen Personen aus der Lebenswelt der anvertrauten Kinder und Jugendlichen;
- Bereitschaft gegenüber Aufsichtspersonen und den Mandatsträgern, Einblicke in das familiäre Leben zu gewähren.